Allgemeine Geschäftbedingungen (AGBs)

Geltungsbereich

 

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) sind Inhalt des zwischen der Koschier Software-Entwicklung GmbH (nachfolgend „KOSCHIER“ genannt) und ihren Auftraggebern, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Vertrages, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber oder Dritter, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Vereinbarungen abweichen, sind für KOSCHIER auch dann nicht verbindlich, wenn vom Auftraggeber darauf Bezug genommen ist und KOSCHIER im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Entgegenstehenden Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Wurde im Einzelfall eine gesonderte von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Individualvereinbarung getroffen, werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen dennoch subsidiär Bestandteil des Vertrages zwischen KOSCHIER und dem Auftraggeber und zwar für die Bereiche des Rechtsverhältnisses, für die keine Regelungen vereinbart wurden.

Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen – wenn nicht auf andere Weise – so durch Annahme der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss

 

Angebote von KOSCHIER sind freibleibend, außer es wurde von Seiten KOSCHIER schriftlich eine bestimmte Bindungsdauer erklärt.

Der Vertrag kommt zwischen KOSCHIER und dem Auftraggeber erst zustande, wenn KOSCHIER den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt.

Der Auftraggeber muss den Inhalt von Auftragsbestätigungen prüfen und gegebenenfalls unverzüglich widersprechen, ansonsten gilt der in der jeweiligen Auftragsbestätigung wiedergegeben Inhalt.

Mündliche oder telefonische Zusicherungen durch Angestellte oder selbständige Handelsvertreter von KOSCHIER bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von KOSCHIER.

KOSCHIER ist dazu berechtigt Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ganz oder auch nur teilweise zu delegieren.

 

Rücktritt vom Verbrauchergeschäft

 

Bei Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt. Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung einer bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenem Vertrag (oder abgegebenen Erklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über

  1. Bild- und Bildtonaufzeichnungen oder Software, sofern diese entsiegelt wurden und
  2. Zeitungen, Zeitschriften (nicht jedoch periodische Druckschriften) in denen wiederholte Lieferungen vereinbart wurden.

Im Falle eines Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt.

 

Preise

 

Die Preise sind ohne Umsatzsteuer angegeben und gelten netto ab Firmensitz von KOSCHIER ohne Verpackung und Versandkosten (zB Transport, Versicherung). Die jeweils gültige Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistung, sonstige gesetzliche Steuern, Zölle, behördliche Abgaben, sonstige Gebühren, Kosten für Transport, trägt der Auftraggeber. Wenn nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde gelten die jeweils am Tag der Leistungserbringung gültigen Preis von KOSCHIER. Daher fußen Preise auf dem Kostenfaktor zur Zeit des Angebots. 

Preise gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum.

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, es sei denn es wurde eine Pauschale dafür vereinbart.

 

Zahlungsbedingungen

 

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages prompt netto bei Rechnungserhalt ohne Abzug – bar oder spesenfrei eingelangt auf ein Konto von KOSCHIER zu erfolgen. Wechselsteuer, Diskont- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist KOSCHIER berechtigt, nach Lieferung oder Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzubehalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art – ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen – gegen Forderungen von KOSCHIER aufzurechnen.

Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen – auch wenn diese auf anderen Verträgen beruhen – angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist KOSCHIER nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Der Auftraggeber ist im Fall, dass KOSCHIER vom Vertrag zurücktritt nicht berechtigt eine sonstige Leistung von KOSCHIER oder Schadenersatz zu verlangen.

 

Zinsen, Zahlungsverzug

 

Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist KOSCHIER berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 %-Punkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz sowie Mahnspesen zu verrechnen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen Kosten von KOSCHIER zu ersetzen; dazu zählen insbesondere die Kosten einer Beweissicherung, Mahnkosten und außergerichtliche angemessene Betreibungskosten (auch mittels Inkassobüro und/oder Anwalt), die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines Kreditschutzverbandes.

Darüber hinaus ist KOSCHIER berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber den Verzug behoben hat, sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminsverlust ein.

Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist KOSCHIER berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen.

 

Lieferung, Liefertermine

 

Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. KOSCHIER ist zu Teillieferungen berechtigt.

Mit der Bereitstellung der Leistung – spätestens mit der Übergabe geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Auftraggeber über.  KOSCHIER steht es frei, die Art der Versendung der Ware auszuwählen.

Mit dem Gefahrenübergang gilt der Vertrag als durch KOSCHIER erfüllt und haftet diese nur noch für Mängel der Ware.

Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber erst dann mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.

Kommt KOSCHIER mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für KOSCHIER unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens und eines Folgeschadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit von KOSCHIER nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden, wobei die Beweislast hierfür beim Auftraggeber liegt.

Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil KOSCHIER von seinen eigenen Lieferanten nicht beliefert wurde oder der Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, ist KOSCHIER berechtigt, eine der Qualität und dem Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist dies nicht möglich, kann KOSCHIER vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall

Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden KOSCHIER für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 60 Tage, ist KOSCHIER berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

KOSCHIER ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen teilweise oder ganz einzustellen, IT-Systeme abzuschalten, Verbindungen zu unterbrechen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn vom Auftraggeber zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung von weiteren Leistungen für KOSCHIER unzumutbar machen, insbesondere, wenn der Auftraggeber bei der Nutzung von IT-Anlagen gegen vertragliche Vereinbarungen oder gegen das Gesetz verstößt.

Vom Auftraggeber zu vertretende Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn

  1. der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts nach vorangegangener Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Einstellung der Leistung im Verzug ist,
  2. über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder die Einleitung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt) wird oder die Voraussetzungen dafür vorliegen,
  3. der Auftraggeber eine notwendige Wartungsarbeit durch KOSCHIER nicht zulässt,
  4. der Auftraggeber eine Störung des IT-Systems zu verantworten hat,
  5. die Erbringung der Leistung aus anderen, nicht von KOSCHIER zu vertretenden, insbesondere technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.

 

Exportlieferungen

 

Die Waren von KOSCHIER können, je nach Produktart, ausfuhrgenehmigungspflichtig bzw einfuhrgenehmigungspflichtig sein. Der Auftraggeber anerkennt österreichische, ausländische und internationale Import-/Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Installations- und anderen Kosten) bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von KOSCHIER. Hat der Auftraggeber mehrere – auch zeitlich auseinanderfallende – Geschäfte abgeschlossen, so ist KOSCHIER bei Verzug mit der Zahlung aus einem dieser Verträge berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Herausgabe und sicherungsweise Übereignung der Ware zu verlangen und diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sicherzustellen.

Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Pflichten, ist KOSCHIER berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge sofort die Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen. 

Weiters kann die sicherungsweise Übertragung – auch bereits vollständig bezahlter – von KOSCHIER bezogener Ware verlangt und diese bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen sichergestellt werden. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde sowie wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an KOSCHIER faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleichs herantreten.

Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag; vielmehr ist hierfür eine abgesonderte Erklärung von KOSCHIER erforderlich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung (Wartung und Reparatur) der Vorbehaltsware zu sorgen. Nur von KOSCHIER autorisierten Händlern ist die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gestattet.

Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an KOSCHIER Die Abtretung ist in den Büchern des Auftraggebers anzumerken. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, die an KOSCHIER abgetretene Forderung einzuziehen.

Gerät der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, hat er auf Verlangen von KOSCHIER seine Schuldner bekanntzugeben und von der Abtretung zu benachrichtigen. Notfalls ist KOSCHIER berechtigt, die Verständigung selbst vorzunehmen.

 

Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

 

Der Auftraggeber hat zumindest folgende Mitwirkungspflichten:

  1. unverzüglich nach Erhalt der Lieferung bzw einer Teillieferung gründliche Prüfung und Testung der Ware auf Mängel, andern falls gilt die Ware als genehmigt;
  2. sofortige und nachweisliche Kontaktaufnahme mit KOSCHIER falls ein Mangel an der Ware festgestellt wird;
  3. einvernehmliches Festlegen gemeinsam mit KOSCHIER wie mit der mangelhaften Ware verfahren werden soll;
  4. in jedem Fall: Aufbewahrung der Ware zur Rückverfolgbarkeit der Ursache eines Warenmangels

Die Mitwirkungspflichten dienen der Schadensminimierung. Falls der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so geht der entstandene Schaden zu Lasten des Auftraggebers bzw ist KOSCHIER von einer möglichen Haftung gegenüber dem Auftraggeber befreit.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist auf alle von KOSCHIER gelieferten Waren 6 Monate. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Gebrauchte Waren werden vom Auftraggeber wie besichtigt unter Verzicht auf jedweden Gewährleistungsanspruch übernommen.

Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.

Bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials (insbesondere Toner, Trommeln etc.), beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite sieht sich KOSCHIER außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.

Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen. Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Auftraggeber bzw. der Abschluss der vereinbarungsgemäß von KOSCHIER durchzuführenden Arbeiten.

Im Falle eines berechtigten Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs wird KOSCHIER Fehlendes nachliefern bzw. nach eigener Wahl mangelhafte Teile instandsetzen oder austauschen oder für die beanstandete Ware Ersatz liefern. Ausgetauschte Teile bzw. ersetzte Waren gehen in das Eigentum von KOSCHIER über. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von KOSCHIER genannte Servicestelle. Die Kosten für Wegzeiten trägt der Auftraggeber.

Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses von KOSCHIER und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Anspruch des Auftraggebers auf

 

Gewährleistung und Garantie durch KOSCHIER ist nur dann übertragbar, wenn der Auftraggeber ein von KOSCHIER zur Weiterveräußerung der Ware autorisierter Händler ist.

Für die Leistungspflicht von KOSCHIER in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist der schriftliche Vertrag bzw die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ausdrücklich vereinbart ist jedoch, dass geringe Abweichungen in Quantität und Qualität ausdrücklich gestattet sind. Als geringe Abweichungen gelten insbesondere jedenfalls jene Abweichungen, die nur 2% der Waren betreffen. Weiters sind Abweichungen dann unbeachtlich, wenn dadurch die Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Der Auftraggeber ist für den korrekten Einsatz der von KOSCHIER gelieferten Waren und für allfällig erforderliche Datensicherung allein verantwortlich. Eine Gewähr für die Eignung der Waren für den vom Auftraggeber beabsichtigten speziellen Verwendungszweck besteht grundsätzlich nicht, weil KOSCHIER keinen Einfluss auf die Behandlung der Erzeugnisse durch den Auftraggeber hat. Eine Haftung für Eigenschaftszusicherungen, anwendungstechnische Beratung, Erklärungen über die Verwendbarkeit der von KOSCHIER gelieferten Waren für spezifische Verwendungszwecke des Auftraggebers u.ä. wird nur dann übernommen, wenn KOSCHIER dies ausdrücklich und schriftlich erklärt hat.

Verarbeitet KOSCHIER eine Sache weiter, welche vom Auftraggeber beigestellt wurde, so kann sich die Reklamation nur auf die Leistung von KOSCHIER beziehen. War die Mangelhaftigkeit der Leistung ein Ergebnis einer mangelhaften beigestellten Sache, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf wie auch immer gearteten Weichen die technischen Eigenschaften des beigestellten Materials von der Spezifikation von KOSCHIER ab, so erstattet der Auftraggeber alle Mehrkosten, die KOSCHIER, durch das Nichtvorhandensein der zugesagten Eigenschaften, entstehen. KOSCHIER ist nicht verpflichtet, die beigestellte Sache vorab auf Verwendbarkeit zu überprüfen.

 

Haftung und Schadenersatz

 

Soweit vertraglich oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist die Haftung von KOSCHIER für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die in Zusammenhang mit der Unterstützung des Auftraggebers durch das Helpdesk-Team bzw. den Support von KOSCHIER oder anlässlich der Fernwartung auftreten.

Die Haftung für Sachschäden gem. Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden Für den Fall des Weiterverkaufs eines von KOSCHIER gelieferten Produkts verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Bestimmung auf den Käufer zu überbinden. Insoweit ein Haftungsausschluss gem § 8 PHG unzulässig ist, gilt Punkt 11.1. sinngemäß.

Für die durch KOSCHIER zu vertretenden Schäden haftet KOSCHIER immer nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.

Falls KOSCHIER ein Schaden dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so haftet der Auftraggeber hierfür. Die Beweislast für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber ist jeder Ersatz für dadurch entstandene Schäden gänzlich ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für seine Datensicherung und die Sicherheit seiner Passwörter und Verschlüsselungskennwörter selbst Sorge zu tragen. KOSCHIER trifft keine Haftung für Verlust oder Veränderung von Daten des Auftraggebers. KOSCHIER haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen können. KOSCHIER ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen. Soweit KOSCHIER nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden, die aus widerrechtlichem Zugriff auf die gespeicherten Daten resultieren, ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets und anderer Netzwerkdienste niemals ein vollständiger Schutz vor Viren oder sonstigen schädlichen Programmen bestehen kann. Ein solcher Schutz kann und wird somit auch nicht seitens KOSCHIER als Erfolg geschuldet. KOSCHIER erbringt die angebotene Dienstleistung nach dem Maßstab der größtmöglichen Sorgfalt und haftet deshalb nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, die aufgrund von Viren, Trojanern, Spyware oder anderen schädlichen Programmen eintreten bzw. von Hackern oder anderen nicht-autorisierten Zugriffen auf den PC des Auftraggebers resultieren.

Bei Firewalls/VPNs, die von KOSCHIER installiert und/oder betrieben und/oder überprüft wurden, geht KOSCHIER prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Der Auftraggeber wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von KOSCHIER für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen, wenn KOSCHIER nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. KOSCHIER weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Auftraggebers, seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von KOSCHIER.

 

Urheberrechte, Verletzung von Schutzrechten Dritter

 

An den zu Angeboten bzw Leistungen von KOSCHIER gehörenden Unterlagen bzw Materialien, wie Quellcodes, Computerprogrammen, Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionen, technische Beschreibungen, sonstige Unterlagen etc sind sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrechtsgesetz gewährleistete Rechte, vorbehalten.

Derartige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht ohne schriftliche Vereinbarung und/oder Bezahlung verwendet werden.

Sollte der Auftraggeber wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund von KOSCHIER gelieferter Leistungen/Waren von Dritten in Anspruch genommen werden, so haftet KOSCHIER nur, wenn der Auftraggeber KOSCHIER unverzüglich über eine Inanspruchnahme unterrichtet hat und an KOSCHIER sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.

Eine Haftung von KOSCHIER entfällt zur Gänze, wenn sich die Schutzrechtsverletzung aus einer Befolgung der durch den Auftraggeber erteilten Spezifikation ergibt oder der Auftraggeber trotz Kenntnis einer möglichen Schutzrechtsverletzung ohne Zustimmung von KOSCHIER weitere Verletzungshandlungen vornimmt.

Im Fall einer tatsächlichen oder auch nur möglichen Schutzrechtsverletzung durch Verschulden von KOSCHIER ist KOSCHIER berechtigt, auf eigene Kosten wahlweise entweder die erforderlichen Rechte nachzuerwerben oder die betroffenen Waren auszutauschen bzw schutzrechtswahrend abzuändern oder unter Berücksichtigung des Abschreibungswertes den Wert der Waren zu erstatten.

 

Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien

 

KOSCHIER trifft keine Prüf- oder Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen bzw Materialien (einschließlich Daten). Insbesondere haftet KOSCHIER nicht für Mängel, welche auf eine unterschiedliche Soft- oder Hardwareeinstellung bei Einspielen von vom Auftraggeber digital beigestellten Materialien zurückzuführen sind.

Die vom Auftraggeber an KOSCHIER beigestellten Unterlagen bzw Materialien (einschließlich Daten) können zu Dokumentationszwecken bei KOSCHIER verbleiben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch gegen KOSCHIER auf Herausgabe der Unterlagen bzw Materialien oder Herausgabe einer Kopie; dies gilt insbesondere wenn die Unterlagen bzw Materialien von KOSCHIER bearbeitet wurden.

Falls KOSCHIER ein Schaden durch die vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen bzw Materialien (einschließlich Daten, zB durch eingeschleppte Computerviren) entsteht, so haftet der Auftraggeber hierfür.

 

Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. KOSCHIER ist berechtigt zu Verrechnungszwecken Verkehrsdaten des Auftraggebers zu verarbeiten. KOSCHIER ist berechtigt, Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, an Auskunfteien, Banken, gesetzlich anerkannte Gläubigerschutzinstitutionen und Rechtsanwälte bzw Gerichte zu übermitteln. Darüber hinaus können die Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung – bis auf Widerruf durch den Auftraggeber – übermittelt

KOSCHIER ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen bzw betriebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an den KOSCHIER sowie der Verarbeitung solcher Daten durch den KOSCHIER ist vom Auftraggeber sicherzustellen.

 

Geheimhaltung

 

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse (dies betrifft insbesondere als vertraulich bezeichnete Informationen) als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

Die mit dem KOSCHIER verbundenen Subauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

 

Schlussbestimmungen

 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Werbung, Newsletter und sonstige Informationen per Email zu erhalten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass KOSCHIER die Daten des Auftraggebers für Support und interne Marketingzwecken verwenden darf.

Diese Zustimmung ist widerruflich.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er auf Referenzlisten von KOSCHIER mit Name, Kontaktdaten und Logo genannt wird.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt, sofern eine Vollstreckung des Urteils/der Entscheidung des oben vereinbarten Gerichtes im jenem Land, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, möglich ist.

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls unwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.